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Blog

So bezahlen Sie internationale Auftragnehmende in Norwegen [2025]

Verfasst von

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Rana Bano

Veröffentlicht

October 16, 2024

Aktualisiert

January 7, 2025

Lesezeit

7 MIN

Norwegen ist eine hochentwickelte Nation mit einer robusten Wirtschaft und ebenso kompetenten Arbeitskräften. Diese Aspekte machen das Land zu einem idealen Standort für globale Unternehmen, die selbstständige Auftragnehmende beschäftigen. Dennoch sollten Sie sich vor der Neueinstellung mit den strengen Arbeitsgesetzen Norwegens vertraut machen.

Bevor Sie die ersten norwegischen Auftragnehmenden an Bord holen, ist es wichtig, die Feinheiten der korrekten Klassifizierung, des Onboardings und der Entlohnung nach norwegischem Arbeitsrecht zu verstehen. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir Sie durch den gesamten Prozess – von Anfang bis zum Schluss.

Schritt #1: Klassifizieren Sie Ihre Beschäftigten in Norwegen

Das norwegische Arbeitsschutzgesetz definiert „Angestellte“ als Beschäftigte, die für eine andere Person arbeiten. Ferner hat der Oberste Gerichtshof Richtlinien erlassen, um festzustellen, ob es sich um Angestellte oder Auftragnehmende handelt. Dazu gehören:

  • Angestellte erledigen ihre Arbeit selbst und erhalten keine Hilfe von anderen.

  • Angestellte befolgen die Anweisungen des Arbeitgebers. Vorgesetzte kontrollieren, wie die Arbeit erledigt wird.

  • Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsplatz und stellt die Geräte und alles Weitere, was für die Aufgabe benötigt wird, zur Verfügung.

  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich, wenn etwas schiefgeht.

  • Angestellte erhalten ein regelmäßiges Gehalt.

  • Die Beziehung zwischen Angestellten und Arbeitgebern ist beständig und hängt nicht von kurzen Zeiträumen ab.

Die Behörden in Norwegen nehmen Fehleinstufungen sehr ernst. Wenn Beschäftigte falsch eingestuft werden, müssen Arbeitgeber mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören:

  • Nachzahlung von Gehalt, Überstunden, Sozialleistungen, Steuern und Sozialversicherung

  • Bis zu zwei Jahresgehälter als Abfindung, wenn das Anstellungsverhältnis mit der Arbeitskraft beendet wird

Die folgende Tabelle skizziert wichtige Unterschiede zwischen Auftragnehmenden und Angestellten gemäß dem norwegischen Arbeitsrecht und Anstellungsverhältnis.

Auftragnehmende

Angestellte

Hohe Eigenkontrolle. Auftragnehmende genießen in der Regel mehr Unabhängigkeit bei der Entscheidung, wie und wann Aufgaben erledigt werden.

Mehr Anweisungen vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber gibt Angestellten Anweisungen, wie sie Aufgaben ausführen sollen und legt möglicherweise sogar bestimmte Arbeitszeiten fest.

Auftragnehmende besitzen eigene Geräte und Ausrüstungen, die für die Arbeit erforderlich sind.

Angestellte nutzen typischerweise die vom Unternehmen bereitgestellten Werkzeuge.

Weniger integriert. Auftragnehmende sind unabhängiger und arbeiten oft remote mit eigenen Geräten.

Stark integriert. Angestellte sind fest in das Unternehmen integriert und arbeiten oft in dessen Räumlichkeiten.

Kein Anspruch auf Sozialleistungen. Auftragnehmende erhalten keine Sozialleistungen und kümmern sich selbst um ihre Steuern.

Anspruch auf Sozialleistungen. Angestellte haben Anspruch auf obligatorische Sozialleistungen wie Mindestlohn, Überstundenbezahlung und möglicherweise Krankenversicherung und Rentenleistungen.

Zeitgebundene Verpflichtung. Auftragnehmende werden in der Regel für bestimmte Projekte oder Zeiträume engagiert.

Unbefristetes Anstellungsverhältnis. Angestellte werden in der Regel ohne festgelegtes Enddatum eingestellt.

Haftungsrisiko. Auftragnehmende können ein höheres arbeitsbedingtes Risiko tragen.

Kein Haftungsrisiko. Angestellte haben in der Regel eine beschränkte Haftung bei arbeitsbezogenen Angelegenheiten.

Weitergabe von Aufgaben. Auftragnehmende können Arbeiten weitergeben oder Aufgaben an andere delegieren.

Keine Weitergabe von Aufgaben. Angestellte erledigen ihre Aufgaben selbst, es sei denn, sie haben ausdrücklich die Erlaubnis dafür, Arbeit an andere zu vergeben.

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Schritt #2: Ermitteln Sie die beste Methode, um Auftragnehmende in Norwegen zu bezahlen

Wenn es an der Zeit ist, Auftragnehmende in Norwegen zu bezahlen, sollten Sie eine Bezahlmethode wählen, die sowohl zu Ihrer Organisation als auch zu den Freelancer*innen passt.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Zahlungen abzuwickeln. Hier ist ein Überblick:

  • Banküberweisungen: Sie können ein norwegisches Bankkonto eröffnen und Geld direkt auf die Konten von Auftragnehmenden einzahlen. Alternativ nutzen Sie Ihre lokale Bank für eine internationale Überweisung.

  • Internationale Zahlungsanweisungen: Obwohl Zahlungsanweisungen eine Option sind, kann diese Methode aufgrund von Gebühren und ungünstigen Wechselkursen unpraktisch sein. Als Arbeitgeber sind Sie für den Kauf der Zahlungsanweisung verantwortlich und Auftragnehmende müssen diese nach Erhalt persönlich einzahlen.

  • Digitale Geldbörsen oder Zahlungsplattformen: Bestimmte Plattformen ermöglichen Geldtransfers, aber nicht alle sind in Norwegen verfügbar. So funktioniert beispielsweise Venmo nur innerhalb der USA. In Norwegen können Sie Alternativen wie Vipps, Xoom, Paypal, Wise und Apple Pay in Betracht ziehen.

  • Globale Gehaltsabrechnungsdienste: Da Auftragnehmende aufgrund unterschiedlicher Steuerregeln nicht unter die reguläre Gehaltsabrechnung fallen, stellen sie in der Regel Rechnungen, die dann von der Kreditorenbuchhaltung bearbeitet werden. Mit Rippling können Sie jedoch norwegische Auftragnehmende zusammen mit dem Rest Ihrer internationalen Belegschaft bequem bezahlen.

Schritt #3: Nutzen Sie eine globale Lohnabrechnungssoftware, um Zahlungen an norwegische Auftragnehmende zu verarbeiten 

Mit einer globalen Lohnabrechnungssoftware bezahlen Sie norwegische Auftragnehmende mühelos. Das bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen mehr über Servicegebühren, unvorhersehbare Wechselkurse oder langsame Bearbeitungszeiten machen müssen.

Rippling ermöglicht es Ihnen, Auftragnehmende auf der ganzen Welt zu bezahlen — jeweils in ihrer eigenen Landeswährung.

Schritt Nr. 4: Stellen Sie sicher, dass norwegische Auftragnehmende über die richtigen Steuerinformationen verfügen 

Selbstständige Auftragnehmende in Norwegen kümmern sich selbst um ihre Steuern und Sozialabgaben. Als Arbeitgeber können Sie jedoch dabei helfen, ihre finanziellen Verpflichtungen im Land zu verstehen.

In Norwegen sollten Selbstständige ihre Steuern jedes Quartal (März, Juni, September und Dezember) schätzen und bezahlen. Hierfür benötigen sie eine KID-Nummer zur Identifikation. Zudem sollten sie bis zum 31. Mai eine jährliche Steuererklärung einreichen, um Säumnisgebühren zu vermeiden.

Zusätzlich verfolgt Norwegen ein duales Steuersystem, das aus allgemeinen und persönlichen Einkommensteuern besteht. Die allgemeine Einkommensteuer umfasst staatliche, kommunale und örtliche Steuern und beträgt einheitlich 22 %. Der persönliche Einkommensteuersatz variiert zwischen 1,7 % und 17,5 % je nach Verdienst.

Wenn Auftragnehmende mehr als 69.650 NOK (etwa 5.905 €) verdienen, müssen sie in die nationale Sozialversicherung einzahlen. Sollten Auftragnehmende jährlich über 50.000 NOK (rund 4.240 €) verdienen, müssen sie sich für die Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen. Dieser Betrag kann später bei geschäftsbezogenen Einkäufen und Ausgaben zurückgefordert werden.

Mühelose Verwaltung von Auftragnehmenden auf der ganzen Welt

Die Verwaltung von internationalen Auftragnehmenden ist mit Rippling ein Kinderspiel. Bezahlen Sie Auftragnehmende in Norwegen und weltweit in einem einzigen System.

Häufig gestellte Fragen zur Gehaltsabrechnung von Auftragnehmenden in Norwegen

Müssen Sie Steuern einbehalten, wenn Sie Auftragnehmende in Norwegen bezahlen?

Nein, ausländische Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, Lohnsteuern abzuziehen. Norwegische Auftragnehmende sind für ihre eigenen Steuerzahlungen selbst verantwortlich.

Gilt der norwegische Mindestlohn für selbstständige Auftragnehmende?

Nein, die Mindestlohnregelungen gelten nicht für sie. Auftragnehmende legen ihre eigene Bezahlung fest und verhandeln diese.

Erhalten norwegische Auftragnehmende Sozialleistungen?

Nein, sie haben keinen Anspruch auf dieselben Sozialleistungen wie Vollzeitbeschäftigte. Tatsächlich kann das Anbieten von Sozialleistungen an Auftragnehmende das Risiko einer falschen rechtlichen Einstufung erhöhen.

Können Sie Auftragnehmende in Norwegen in Ihrer Heimatwährung bezahlen?

Idealerweise sollten Sie internationale Auftragnehmende in ihrer lokalen Währung bezahlen. Die lokale Währung in Norwegen ist die Norwegische Krone (NOK). Wenn jedoch beide Parteien schriftlich zustimmen, können Sie Auftragnehmende auch in einer anderen Währung bezahlen.

Viele internationale Zahlungsanbieter, wie Rippling, unterstützen die Bezahlung von Auftragnehmenden entweder in Krone oder in Ihrer Währung.

Können Sie Auftragnehmende in Norwegen manuell bezahlen?

Kleinunternehmer*innen entscheiden sich oft dafür, die Bezahlungen manuell abzuwickeln, um Kosten zu sparen. Dies kann jedoch zeitaufwendig werden – insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen expandiert und Sie mit mehreren Auftragnehmenden in Norwegen oder aus anderen Ländern zusammenarbeiten. Zudem sind mit der manuellen Lohnabrechnung Risiken verbunden:

  • Einhaltung von Vorschriften: Die manuelle Abwicklung erhöht das Risiko von Fehlern und Versäumnissen. Mit einem System wie Rippling stellen Sie sicher, dass Sie lokale Gesetze einhalten, egal wo sich Auftragnehmende befinden.

  • Datenschutz: Manuelle Verarbeitung, insbesondere mit Tabellenkalkulationen oder Papierunterlagen, kann zu Datenschutz- und Sicherheitsproblemen führen. Sensible Informationen von Auftragnehmenden könnten verloren gehen, gestohlen oder missbräuchlich verwendet werden.

  • Erfahrung von Auftragnehmenden: Manuelle Zahlungen können zeitaufwendig sein und es fehlt häufig an der nötigen Transparenz. Dies führt zu einer frustrierenden Erfahrung für Auftragnehmende, die ihre Einnahmen nachvollziehen möchten.

Rippling bietet eine automatisierte Lohnabrechnungslösung, die die HR-Daten Ihres Unternehmens mit der Gehaltsabrechnung synchronisiert und somit die manuelle Dateneingabe überflüssig macht.

Wie werden Auftragnehmende in Norwegen zu Angestellten?

Hier sind die Schritte, um norwegische Auftragnehmende in Vollzeitangestellte umzuwandeln:

  1. Wählen Sie einen EOR oder eine eigene Niederlassung: Wenn Sie über keine anderen Angestellten in Norwegen verfügen, müssen Sie sich zwischen der Gründung eines lokalen Rechtsträgers und der Nutzung eines Employer of Record (EOR)-Dienstes entscheiden – letzteres kann einfacher sein.

  2. Das Gesetz kennen: Machen Sie sich mit den gesetzlichen Verpflichtungen vertraut, wie dem norwegischen Arbeitsumgebungsgesetz, damit Sie stets rechtskonform bleiben. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit Angestellten und behandelt Themen wie Arbeitszeiten, Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Arbeitsplatzsicherheit.

  3. Einen Arbeitsvertrag abschließen: Erstellen Sie einen Arbeitsvertrag, der ein offizielles Angebotsschreiben enthält. In diesem Vertrag sollten die Aufgabenbereiche, die Probezeit, die Arbeitszeiten, die Kündigungsrichtlinien und andere wichtige Details festgehalten werden.

  4. Schließen Sie Sozialleistungen ab: Vergewissern Sie sich, dass Angestellte für Sozialleistungen angemeldet ist. Nach norwegischem Recht haben Angestellte Anspruch auf Überstundenvergütung, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Mutterschaftsurlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und vieles mehr.

  5. Lohnabrechnung verwalten: Richten Sie ein Lohnabrechnungssystem ein, um regelmäßige monatliche Zahlungen sicherzustellen. Ziehen Sie Steuern korrekt ab und leisten Sie die erforderlichen Beiträge zur Sozialversicherung.

Stellen Sie Auftragnehmende in Norwegen mit Rippling ein und bezahlen Sie diese

Rippling und die verbundenen Tochtergesellschaften bieten keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung an. Dieses Material wurde nur zu Informationszwecken erstellt und ist nicht dazu bestimmt, Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung zu bieten und sollte auch nicht als solche herangezogen werden. Sie sollten Ihre eigenen Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsberater*innen konsultieren, bevor Sie sich auf damit verbundene Aktivitäten oder Transaktionen einlassen.

Haftungsausschluss

Rippling und seine verbundenen Unternehmen bieten keine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung an. Dieses Material wurde nur zu Informationszwecken erstellt und ist nicht als Rechts-, Buchhaltungs- oder Steuerberatung gedacht und sollte nicht als solche herangezogen werden. Sie sollten Ihre eigenen Steuer-, Buchhaltungs- und Rechtsberater konsultieren, bevor Sie damit verbundene Aktivitäten oder Transaktionen durchführen.

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Rana Bano

Rana Bano lebt in Kolkata und schreibt zu den Themen B2B und Business-Trends, darunter das Onboarding und die Verwaltung neuer Mitarbeiter. Ihre Schwerpunkte liegen in Japan, Mexiko, Portugal und natürlich Indien.

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