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Blog

Arbeitserlaubnisse für Mitarbeiter in Polen: Ein vollständiger Leitfaden für Arbeitgeber

Verfasst von

Das Rippling-Team

Veröffentlicht

September 4, 2024

Lesezeit

10 MIN

Wenn Sie planen, neue Mitarbeiter einzustellen oder die Operationen Ihres Unternehmens in der Republik Polen zu erweitern, ist es entscheidend, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen. Personen ohne angemessene Erlaubnis zu beschäftigen, ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geldstrafen, Gefängnisstrafen oder einem Beschäftigungsverbot für ausländische Arbeitskräfte.

Um die Einhaltung der Einwanderungsgesetze zu gewährleisten und einen reibungslosen Prozess zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, unseren umfassenden Leitfaden zu lesen, bevor Sie Ihren ersten Mitarbeiter in Polen einstellen oder einen Mitarbeiter dorthin versetzen. In diesem Leitfaden finden Sie wichtige Informationen, einschließlich der Details zu Personen, die ein Arbeitsvisum benötigen, dem Antragsverfahren für Arbeitserlaubnisse sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Arbeitserlaubnissen für Mitarbeiter in Polen.

Was definiert eine Arbeitserlaubnis in Polen?

Für ausländische Staatsangehörige und Nicht-EU-Bürger, die in Polen arbeiten möchten, sind zwei Dokumente erforderlich: Eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum. Die Arbeitserlaubnis berechtigt den Mitarbeiter, legal in Polen zu arbeiten, während das Arbeitsvisum es ihm erlaubt, in Polen zu leben. Es gibt verschiedene Typen von Arbeitsvisum und -erlaubnissen, die auf die jeweiligen Umstände zugeschnitten sind.

Die am häufigsten vorkommende Arbeitserlaubnis ist Typ A. Sie wird für standardmäßige Arbeitsverträge verwendet, wenn der Arbeitgeber ein Büro in Polen hat. Eine Typ C Arbeitserlaubnis ist für diejenigen, die von einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt werden, um in Polen zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss diese Arbeitserlaubnis beantragen.

Was Arbeitsvisa angeht, so sind das Kurzaufenthalts- (Schengen Typ C) oder das Langzeitaufenthalts- (Schengen Typ D) Visum am häufigsten. Diese Visa ermöglichen es ausländischen Staatsangehörigen, in Polen zu leben und zu arbeiten.

Diese Dokumente ermöglichen es ausländischen Mitarbeitern, sich für einen bestimmten Zeitraum legal in Polen aufzuhalten und zu arbeiten. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die betreffenden Personen entweder ihre Erlaubnisse erneuern oder in ihr Heimatland zurückkehren.

Wer benötigt ein Arbeitsvisum in Polen?

Ausländische Staatsangehörige, die keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Polen haben, müssen eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum besitzen, um legal im Land beschäftigt zu sein.

Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen. Hier sind einige:

  • Bürger von EU/EWR-Mitgliedstaaten, Bürger der Schweiz und deren Familien

  • Ausländischer Ehepartner eines polnischen Staatsbürgers

  • Die Personen, denen der Flüchtlingsstatus oder Schutz in Polen gewährt wurde.

  • Personen mit einer langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis, die von polnischen Behörden ausgestellt wurde.

  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

  • Personen, die eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Polen für bestimmte Umstände erhalten haben, wie z.B. Familienzusammenführung oder Studium.

  • Trainer, die an beruflichen Praktika teilnehmen, beratende oder überwachende Rollen übernehmen oder spezifische Qualifikationen und Fähigkeiten im Rahmen von Programmen besitzen, die im Rahmen der Europäischen Union oder anderer internationaler Hilfsprogramme umgesetzt werden.

  • Lehrer für Fremdsprachen

  • Mitglieder der Medien

  • Künstler (maximal 30 Tage in einem Kalenderjahr)

  • Langfristige Bewohner der EU. Das sind Personen, die keine Bürger der EU sind, aber seit mindestens fünf Jahren legal in der EU leben.

  • Vollzeitstudierende, die in Polen studieren, oder Teilnehmer, die in Polen an Vollzeit-Doktorandenstudien teilnehmen.

Es ist erwähnenswert, dass ausländische Staatsangehörige, die planen, remote in Polen für Arbeitgeber zu arbeiten, die keine legale Präsenz im Land haben, keine Arbeitserlaubnis benötigen. Allerdings müssen sie ein Visum für den Aufenthalt haben.

Wenn Sie einem neuen Mitarbeiter in Polen ein Angebotsschreiben senden, sollte es eine Klausel enthalten, die besagt, dass das Angebot von ihrer Berechtigung, legal in Polen zu arbeiten, abhängt.

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Wie lange dauert es, eine Arbeitserlaubnis in Polen zu bekommen?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Art der Erlaubnis/Visum, liegen aber in der Regel zwischen sechs und zwölf Wochen.

Arten von Arbeitsvisa in Polen

Es gibt mehrere Arten von Arbeitserlaubnissen und Arbeitsvisa in Polen. Diese variieren je nach Nationalität des Mitarbeiters, Dauer der Beschäftigung und Art der Beschäftigung. Die wichtigsten Genehmigungen, wenn Sie ausländische (nicht-EU) Arbeitskräfte in Polen einstellen, sind eine Typ A Arbeitserlaubnis und entweder ein Schengen Typ C oder D Visum.

  • Arbeitserlaubnisse:

    • Typ A: Für ausländische Personen, die von einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt werden. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich.

    • Typ B: Für ausländische Personen, die als Vorstandsmitglieder beschäftigt werden.

    • Typ C: Für ausländische Personen, die durch eine Unternehmensversetzung in Polen arbeiten.

    • Typ D: Für ausländische Personen, die in Polen im Exportdienst von einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt werden, der keine polnische Niederlassung hat.

    • Typ E: Für ausländische Personen, die aus anderen Gründen in Polen arbeiten.

    • Typ S: Für ausländische Personen, die in der Landwirtschaft oder Unterkunft für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten.

  • Arbeitsvisa:

    • Typ C: Dieses Visum ist im Schengen-Gebiet gültig und erlaubt dem Inhaber, sich im Gebiet aller Schengen-Länder (einschließlich Polen) für maximal 90 Tage während eines 180-tägigen Zeitraums aufzuhalten.

    • Typ D: Ein nationales Visum vom Typ D erlaubt die Einreise und den Aufenthalt in Polen für mehr als 90 Tage (bis zu einem Jahr). Es ermöglicht auch die Reise innerhalb anderer Schengen-Mitgliedstaaten für bis zu 90 Tage während eines 180-tägigen Zeitraums, solange das Visum gültig ist.

    • Freiberufler-/Unternehmervisum: Das Freelance Visum in Polen ist für zwei Jahre gültig und kann vor Ablauf erneuert werden. Dieses Visum erfordert, dass der Antragsteller polnische Kunden zusätzlich zu ausländischen Kunden hat.

    • Die EU Blaue Karte: Die EU Blaue Karte wird hochqualifizierten Nicht-EU-Arbeitskräften gewährt und ermöglicht es ihnen, in einem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Die Berechtigung erfordert höhere berufliche Qualifikationen sowie einen Arbeitsvertrag oder ein festes Arbeitsangebot mit einer Dauer von mindestens einem Jahr.

Denken Sie daran, dass Bewohner der Europäischen Union nicht durch diese Genehmigungen abgedeckt sind, da sie automatisch eine Arbeitsgenehmigung in Polen und anderen EU-Staaten haben.

Antragsprozess für polnische Arbeitserlaubnisse und Visum

Dies sind die erforderlichen Schritte, um die häufigsten Arbeitserlaubnisse und Arbeitsvisa in Polen zu erhalten:

Arbeitserlaubnisse: Im Fall von Typ A, der gängigsten Genehmigung, stellt der Arbeitgeber den Antrag im Namen des Mitarbeiters. Dies erfolgt bei einem der regionalen Woiwodschaftsbüros in Polen (in der Region, in der der Mitarbeiter arbeiten wird).

  • Der Arbeitgeber reicht den Antrag für die Erlaubnis ein.

  • Die Antragsgebühr wird bezahlt.

  • Der Arbeitgeber legt Unterlagen über seinen rechtlichen Status, Betriebsaufzeichnungen, Gesellschaftsvertrag und eine Gewinn- und Verlustrechnung vor.

  • Der Arbeitgeber gibt Informationen über die Mitarbeiter an, wie eine Kopie ihres gültigen Reisepasses, Krankenversicherungsdetails und andere relevante Informationen.

  • Der Arbeitgeber legt eine Kopie des Arbeitsvertrags vor.

  • Bei Genehmigung durch den Woiwoden (regionalen Gouverneur) wird die Erlaubnis vom regionalen Woiwodschaftsbüro erteilt.

Arbeitsvisa: Dies sind die erforderlichen Schritte, die ein Mitarbeiter durchführen muss, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, das es ihm erlaubt, in Polen zu leben. Die Typen C und D sind die gängigsten Visa. In den meisten Fällen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

  • Typ C - Dies ist ein kurzfristiges Visum, das eine Dauer von 90 Tagen abdeckt. Der Inhaber darf sich in Polen und den Ländern des Schengen-Raums der EU aufhalten.

  • Typ D - Dies ist ein langfristiges Visum für bis zu ein Jahr, einschließlich 90 Tage in anderen Schengen-Ländern.

Dies sind die erforderlichen Schritte, um ein Visum der Typen C oder D zu beantragen:

  • Bevor ein Arbeiter sich bewirbt, muss er die nächstgelegene polnische Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat finden und einen Termin vereinbaren. Diese Informationen finden Sie auf der Webseite des polnischen Außenministeriums.

  • Der Arbeiter sollte die Botschaft oder das Konsulat kontaktieren, um die in seinem Fall erforderlichen Dokumente zu ermitteln.

  • Der Arbeiter füllt ein Online-Formular aus.

  • Der Arbeiter sammelt die relevanten Unterlagen (Fotografien, Pass, zusätzliche Dokumente wie vom Konsulat angegeben).

  • Am Tag des vereinbarten Termins reicht der Arbeiter die Dokumentation beim Botschafts-/Konsulatspersonal ein. Es kann ein persönliches Interview erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit kann sechs bis 12 Wochen dauern.

  • Bei Genehmigung wird dem Mitarbeiter das Visum erteilt.

  • Nach der Einreise nach Polen muss der Arbeiter seine Adresse registrieren, die relevanten Erlaubnisse sammeln und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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Häufig gestellte Fragen zu Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter in Polen

Benötigen US-Bürger eine Arbeitserlaubnis, um in Polen zu arbeiten?

Ja. US-Bürger müssen die gleichen Regelungen für ausländische Staatsangehörige befolgen, um eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum für Polen zu erhalten.

Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine polnische Arbeitsgenehmigung und ein Visum zu beantragen?

Bei der Beantragung einer polnischen Arbeitsgenehmigung benötigt der Arbeitgeber:

  • Antragsformular für die Arbeitserlaubnis

  • Nachweis der Gebührenzahlung

  • Kopie des Reisepasses oder des Reisedokuments des Arbeitnehmers

  • Nachweis der medizinischen Versicherung des Mitarbeiters

  • Nachweis über den rechtlichen Status des Arbeitgebers (aus dem Nationalen Gerichtsregister)

  • Wirtschaftsaktivitätsaufzeichnungen des Arbeitgebers

  • Unternehmensurkunde

  • Gewinn- und Verlustrechnung

  • Arbeitsvertrag

  • Zusätzliche Dokumentation nach Bedarf

Bei der Beantragung eines polnischen Arbeitsvisums muss der Antragsteller folgendes vorweisen:

  • Visumantragsformular

  • Fotografie

  • Reisepass oder Reisedokument

  • Eine Kopie der Passseite mit den persönlichen Daten und einem Foto

  • Nachweis der Krankenversicherung

  • Nachweis der Unterkunft

  • Nachweis ausreichender Mittel

  • Nachweis der Reisevereinbarungen

  • Beschäftigungsnachweis (nur Sprachlehrer)

  • Arbeitserlaubnis (siehe oben)

  • Zusätzliche Dokumente nach Bedarf

Wie bekommt man am schnellsten eine Arbeitserlaubnis in Polen?

Das Verfahren kann nicht beschleunigt werden. Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter können jedoch Verzögerungen bei der Bearbeitung vermeiden, indem sie sicherstellen, dass der Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Dokumente und Formulare bereits bei der Ersteinreichung beinhaltet.

Wie viel kostet es, eine polnische Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum zu bekommen?

Die Gebühren für die gängigsten polnischen Arbeitsgenehmigungen und Arbeitsvisa variieren. Die Beträge sind in polnischen Zloty (PLN), Euro und US-Dollar angegeben.

Art des Visums

Antragsgebühr(ausschließt EU/EWR/Schweiz Staatsbürger)

Kurzzeitvisum (Typ C)

PLN 350 (€78, $85)

Langzeitvisum (Typ D)

PLN 350 (€78, $85)

Arbeitserlaubnis (bis zu 3 Monate)

PLN 50 (€11, $12)

Arbeitserlaubnis (länger als 3 Monate)

PLN 100 (€22, $24)

Erlaubnis für Saisonarbeit

PLN 30 (€6,70, $7,20)

Arbeitserlaubnis Typ D

PLN 200 (€44, $48)

Aufenthaltserlaubnis

PLN 340-PLN 440 (€76-€98, $82-$105)

Aufenthaltskarte

PLN 100 (€22, $24)

Sind Familienmitglieder in den Arbeitsvisum-Anträgen in Polen enthalten?

Familienmitglieder einer ausländischen Person, die bereits in Polen lebt und ein Arbeitsvisum beantragt, können ebenfalls ein Visum beantragen. Der Antrag für ein Familienmitglied wird von der Person gestellt, die sich bereits in Polen befindet. Dies gilt für Arbeitsvisa für hochqualifizierte Mitarbeiter sowie beschäftigte Arbeitnehmer. Allerdings können die spezifischen Bedingungen variieren.

Wie erneuert man sein Arbeitsvisum/-erlaubnis in Polen?

Eine polnische Arbeitserlaubnis kann durch den Arbeitgeber durch die Erneuerung des Arbeitsvertrags verlängert werden. Dieser Prozess muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des Visums eingeleitet werden. Der Arbeitgeber kann die Verlängerung entweder bei einem regionalen Wojewodschaftsbüro beantragen oder über ein Online-Verfahren.

Was die Visa angeht: Ausländer, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Polen aufzuhalten, können ein Langzeit- oder Typ-D-Visum beantragen. Dieses Visum ermöglicht es ihnen, Polen zu betreten und sich kontinuierlich oder für mehrere Perioden, die insgesamt mehr als 90 Tage innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums betragen, bis zu einem Jahr aufzuhalten. Das Langzeitvisum wird an einer polnischen Botschaft im Ausland erworben und muss nach der Ankunft in Polen in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Für Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern, muss eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, die bis zu drei Jahre gültig ist, beantragt werden. In seltenen Fällen kann ein Typ-C-Schengen-Visum verlängert werden, während Typ-D-Visa in der Regel nicht verlängert werden können.

Gibt es eine Begrenzung für die Anzahl der Arbeitsgenehmigungen, die man in Polen erhalten kann?

In den meisten Fällen sind Arbeitserlaubnisse nur für spezifische Arbeitsverträge gültig. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag verlängern, um die Gültigkeit der Erlaubnis zu erweitern. Wenn sich der Mitarbeiter mit einem Typ-D-Visum befindet, muss er für Zeiträume über einem Jahr zu einer Aufenthaltserlaubnis wechseln.

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